Schülerinnen und Schüler mit Schülerausweis I
An Berliner Schülerinnen und Schüler mit Schülerausweis I werden bei Bedarf sogenannte Schülertickets Berlin ausgegeben. Dabei handelt es sich um persönliche Zeitkarten, die nicht übertragbar sind. Die Mitnahme eines Fahrrades ist darin enthalten.
Ab dem 1. August 2019 ist das Schülerticket Berlin AB kostenlos. Die Ausgabe erfolgt bei den Verkehrsunternehmen als VBB-fahrCard. Der Antrag dazu wird online bei der BVG oder bei der S-Bahn Berlin GmbH gestellt.
Wie alle anderen Schülerinnen und Schüler mit einem Schülerausweis I k ö n n e n auch Technische Assistentinnen und Assistenten dieses Ticket beantragen.
Auszubildende sowie Technische Assistentinnen und Assistenten
Ebenfalls ab dem 1. August 2019 können Auszubildende s o w i e Technische Assistentinnen und Assistenten im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg für 365 Euro pro Jahr das VBB-Abo Azubi beantragen. Technische Assistentinnen und Assistenten haben also die freie Wahl zwischen dem Schülerticket Berlin AB und dem VBB-Abo Azubi. Mit dem VBB-Abo Azubi können alle öffentlichen Verkehrsmittel im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg genutzt werden. Für ein Fahrrad ist ein zusätzlicher Fahrausweis für Fahrräder (Fahrrad-Einzelfahrausweis, Fahrrad-Tageskarte oder Fahrrad-Monatskarte) erforderlich.
Das Ticket gibt es derzeit im Abonnement für 12 Monate. Die Abbuchung erfolgt in monatlichen Raten. Sofern die Voraussetzungen weiterhin vorliegen, kann es jährlich verlängert werden. Zur Beantragung des Abonnements bei einem VBB-Verkehrsunternehmen ist ein Berechtigungsnachweis VBB-Abo Azubi erforderlich. Einen in Teilen vorausgefüllten Nachweis, wie auch einen Muster-Nachweis, können Sie von unserer Homepage herunterladen, im oberen Teil ausfüllen und unterschreiben (Volljährige) bzw. unterschreiben lassen (Minderjährige). Über Ihre Klassenleitung lassen Sie anschließend Ihren Berechtigungsnachweis vom Sekretariat bearbeiten.
Entsprechende Formulare zum Download finden Sie hier.
Voraussetzung, damit vom Sekretariat der VBB-Berechtigungsnachweis ausgefüllt werden kann:
Zusammen mit dem vorausgefüllten VBB-Berechtigungsnachweis (obiger Bereich – incl. Unterschrift!) muss eine Kopie des Ausbildungsvertrages (Deckblatt) vorgelegt/beigelegt werden! Dies betrifft besonders Auszubildende, die erst ab September d. J. mit der Berufsschule beginnen werden.
Einen Abo-Antrag für das VBB-Abo Azubi und die VBB-fahrCard bekommen Sie bei den Verkehrsunternehmen im VBB. Dazu müssen Sie den vollständig ausgefüllten Berechtigungsnachweis (nicht älter als 30 Tage), ein Lichtbild und einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.